Beratungstermin ver​​​​einbaren

Unfall melden

KFZ-SACHVERSTÄNDIGER
GUTACHTER
WEBDESIGNER


Digitalisierung Arbeitssicherheit

Ich unterstütze Sie bei der Digitalisierung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes


Beratung  Digitalisierung

Ich unterstütze Sie dabei, einen langfristigen Wettbewerbsvorteil zu generieren und helfen Ihnen dabei, Ihre Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten

​​

Amtliche und freiwirtschaftliche Begutachtungen

Ich erstelle für Sie rechtssichere Gutachten. Zuverlässig, transparent und mit modernster Technik ausgestattet, begutachte ich für Sie Fahrzeuge, Transport- und Verkehrs­angelegen­heiten


Entwicklung Website, Systemlösungen und Webdesign

Ich biete individuelle Website-Entwicklungslösungen, um Ihren Online-Erfolg zu maximieren. Dank starker SEO-Strategie stehen meine umgesetzten Websites an den ersten stellen der Suchmaschinen Rankings.

Schaden- und Wertgutachten


Wichtig nach einem Verkehrsunfall und des daraus entstandenen Schadenfalls ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unabhängig sind unsere Sachverständigen, da sie in Ihrem Haftpflicht-Schadensfall keinerlei Bindung zur Versicherung pflegen. 

Mehr erfahren​    

​Unfall-Ratgeber​ 

Beratungstermin vereinbaren

Amtliche Dien​​​​​​​​​​​​stleistungen

Ihr starker Partner für die Digitalisierung Ihrer Geschäftsfelder


Sie können nicht skalieren wegen Ihrem internen  Verwaltungsaufwand?
Sie haben  keine digitale Kundenschnittstelle?
Sie bilden Ihre Prozesse mit Office-Programmen ab?

Kurzgesagt: Sie haben das Gefühl es müsste einfacher gehen?

ICH HABE DIE LÖSUNG!

Mit diversen Systemlösungen hole ich das maximale aus Ihren Prozessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein ERP-System , eine Website oder eine App zur Automatisierung diverser Arbeitsabläufe implementiert werden soll.
Meine Kunden verstehe ich dabei als Digitalisierungstreiber. Nur der Kunde weiß, warum er erfolgreich am Markt besteht.

Dieses Wissen nutze ich, um mit Hilfe von einfachen Systemlösungen bestehende Prozesse zu automatisieren.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf:

Mehr entdecken

Beratungstermin vereinbaren

Arbeitsschutz BGV und BGW


Unter Arbeitsschutz (Arbeitnehmerschutz) werden alle Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das Ziel besteht darin, die Verhütung von Arbeitsunfällen und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Arbeitsschutz wird generell in zwei Kategorien unterteilt:

- Allgemeiner Arbeitsschutz

- Sozialer Arbeitsschutz

Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.

Erlässt der Arbeitgeber Sicherheitsvorschriften (mittels Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung), die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsgefahren schützen sollen, so sind diese grundsätzlich für die Arbeitnehmer zwingendes Recht des Arbeitsverhältnisses. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur gegebenenfalls fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Der soziale Arbeitsschutz beinhaltet allgemeine Dinge wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Jugendarbeits- oder Mutterschutz.

Unternehmen ab einem Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen. Diese Fachkräfte beraten den Unternehmer kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem § 6 ASiG, die Mindesteinsatzzeiten aus der DGUV Vorschrift 2.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Beratungstermin vereinbaren