Digitalisierung Arbeitssicherheit
Ich unterstütze Sie bei der Digitalisierung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes
Beratung Digitalisierung
Ich unterstütze Sie dabei, einen langfristigen Wettbewerbsvorteil zu generieren und helfen Ihnen dabei, Ihre Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten
Entwicklung Website, Systemlösungen und Webdesign
Ich biete individuelle Website-Entwicklungslösungen, um Ihren Online-Erfolg zu maximieren. Dank starker SEO-Strategie stehen meine umgesetzten Websites an den ersten stellen der Suchmaschinen Rankings.
Schaden- und Wertgutachten
Wichtig nach einem Verkehrsunfall und des daraus entstandenen Schadenfalls ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unabhängig sind unsere Sachverständigen, da sie in Ihrem Haftpflicht-Schadensfall keinerlei Bindung zur Versicherung pflegen.
Ihr starker Partner für die Digitalisierung Ihrer Geschäftsfelder
Sie können nicht skalieren wegen Ihrem internen Verwaltungsaufwand?
Sie haben keine digitale Kundenschnittstelle?
Sie bilden Ihre Prozesse mit Office-Programmen ab?
Kurzgesagt: Sie haben das Gefühl es müsste einfacher gehen?
ICH HABE DIE LÖSUNG!
Mit diversen Systemlösungen hole ich das maximale aus Ihren Prozessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein ERP-System , eine Website oder eine App zur Automatisierung diverser Arbeitsabläufe implementiert werden soll.
Meine Kunden verstehe ich dabei als Digitalisierungstreiber. Nur der Kunde weiß, warum er erfolgreich am Markt besteht.
Dieses Wissen nutze ich, um mit Hilfe von einfachen Systemlösungen bestehende Prozesse zu automatisieren.
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf:
Arbeitsschutz BGV und BGW
Unter Arbeitsschutz (Arbeitnehmerschutz) werden alle Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das Ziel besteht darin, die Verhütung von Arbeitsunfällen und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Arbeitsschutz wird generell in zwei Kategorien unterteilt:
- Allgemeiner Arbeitsschutz
- Sozialer Arbeitsschutz
Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.
Erlässt der Arbeitgeber Sicherheitsvorschriften (mittels Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung), die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsgefahren schützen sollen, so sind diese grundsätzlich für die Arbeitnehmer zwingendes Recht des Arbeitsverhältnisses. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur gegebenenfalls fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Der soziale Arbeitsschutz beinhaltet allgemeine Dinge wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Jugendarbeits- oder Mutterschutz.
Unternehmen ab einem Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen. Diese Fachkräfte beraten den Unternehmer kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem § 6 ASiG, die Mindesteinsatzzeiten aus der DGUV Vorschrift 2.